Tierarztkosten verstehen: Die GOT 2022 und warum die Rechnungen stiegen
Seit November 2022 gilt eine neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. Wer seither eine Rechnung bekommt, sieht Beträge, die sich mit der Erinnerung an frühere Behandlungen schlecht vertragen. Die Verordnung ist öffentlich, kurz und erklärt fast jede Position — man muss nur wissen, welcher Paragraf welche Zahl erzeugt.
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Welche Fassung gilt
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, kurz GOT, ist eine Rechtsverordnung und keine Preisliste einer Praxis. Maßgeblich ist die Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401); der amtliche Volltext weist den Textnachweis ab dem 22. November 2022 aus. Geändert wurde sie zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. März 2023. Eine spätere Änderung ist im Volltext beim Abruf am 1. August 2026 nicht verzeichnet.
Praktisch heißt das: Ihre Tierärztin darf Gebühren nicht frei erfinden, hat innerhalb der Verordnung aber einen erheblichen Spielraum. Dieser Spielraum ist die Ursache fast aller Rechnungsstreitigkeiten.
Der Rahmen: einfach bis dreifach
§ 2 Absatz 1 legt fest, dass sich die Höhe der einzelnen Gebühr, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes bemisst. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Tierärztin nach billigem Ermessen und berücksichtigt dabei unter anderem Schwierigkeit und Zeitaufwand der Leistung, den Zeitpunkt der Erbringung, den Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse.
Zwischen einfachem und dreifachem Satz liegt der Faktor drei. Zwei Praxen im selben Ort können für dieselbe Leistung Beträge in Rechnung stellen, die um das Dreifache auseinanderliegen, ohne dass eine von beiden gegen die Verordnung verstößt. Wer eine Rechnung prüfen will, muss deshalb zuerst wissen, welcher Satz angesetzt wurde.
Nacht, Wochenende, Feiertag
Für den Notdienst gibt es einen eigenen Paragrafen, und zwar § 4. Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze auf das Zweifache und können nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 Satz 2 bis auf das Vierfache gehen. Daneben steht der Tierärztin oder dem Tierarzt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zu.
Aus dieser Konstruktion folgt die Zahl, mit der viele Halter nicht rechnen: Zwischen der günstigsten regulären und der teuersten Notdienstabrechnung derselben Leistung liegt rechnerisch der Faktor vier, plus 50 Euro. Ein Abszess, der am Dienstagvormittag versorgt wird, und derselbe Abszess am Sonntagabend sind zwei sehr verschiedene Rechnungen — bei identischer medizinischer Leistung.
Die Folgen sind besser dokumentiert als die Motive
Über die Gründe der Neufassung streiten die Verbände bis heute. Unstrittig ist, dass das Gebührenniveau gestiegen ist, und was daraus in den Einrichtungen geworden ist, lässt sich beziffern. Nach einer am 20. April 2026 veröffentlichten Umfrage des Deutschen Tierschutzbundes berichten fast 80 Prozent der befragten Einrichtungen von deutlichen bis sehr starken Mehrkosten und beziffern diese auf 30 bis 50 Prozent und mehr.
Rund 80 Prozent der befragten Tierschutzvereine geben außerdem an, dass mehr Tierhalter bei Tierheimen um finanzielle Hilfe für Tierarztkosten bitten. Der Weg führt also nicht nur über die Praxistheke, sondern auch über die Tierheimpforte.
Tiere, die aus Kostengründen verschwinden
60 Prozent der Tierheime nehmen nach derselben Umfrage seit der Anpassung der Gebührenordnung in wachsendem Maße Fundtiere auf, die sehr wahrscheinlich ausgesetzt wurden. Der Konjunktiv ist wichtig: Das ist die Einschätzung der Einrichtungen, keine behördliche Feststellung. Ob ein einzelnes Fundtier wegen einer Rechnung ausgesetzt wurde, lässt sich nicht beweisen; der Zusammenhang zeigt sich in der Menge, nicht im Fall.
Dass die Tierheime diesen Puffer bilden, hat eine Grenze. Eine Trendumfrage des Deutschen Tierschutzbundes gemeinsam mit Fressnapf unter 218 angeschlossenen Tierheimen, erhoben im Mai 2024 und veröffentlicht am 28. August 2024, ergab: 49 Prozent waren voll oder übervoll, nur 18 Prozent hatten überhaupt noch Kapazitäten zur Aufnahme, 82 Prozent meldeten steigende Tierzahlen seit 2022 und 74 Prozent vermehrt kranke Tiere. Die Erhebung ist inzwischen zwei Jahre alt und beruht auf Selbstauskünften.
Was Sie vor der Behandlung fragen können
- Welcher Gebührensatz wird angesetzt — einfach, zweifach, dreifach? Die Frage ist zulässig und sollte vor der Behandlung gestellt werden, nicht danach.
- Ist das ein Notdienst im Sinne des § 4 oder ein regulärer Termin außerhalb der Sprechzeit? Davon hängen der Faktor und die 50 Euro ab.
- Wie hoch schätzen Sie die Gesamtkosten der geplanten Diagnostik? Bei planbaren Eingriffen ist eine Schätzung möglich, im akuten Notfall häufig nicht.
- Welche Positionen sind Diagnostik, welche Therapie — und was ändert sich medizinisch, wenn ein Schritt entfällt?
- Ist eine Ratenzahlung oder eine Abrechnung über einen Dienstleister möglich?
Keine dieser Fragen ist unhöflich. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass Sie im Behandlungsverlauf entscheidungsfähig bleiben, statt am Ende vor einem Betrag zu stehen, den Sie nicht mehr beeinflussen können.
Wenn das Geld nicht reicht
Dass Halter an ihre finanzielle Grenze kommen, ist nach der Umfrage vom April 2026 keine Randerscheinung. Wer in diese Lage gerät, spricht zuerst mit der behandelnden Praxis: Ratenvereinbarungen und die Priorisierung des medizinisch Notwendigen gegenüber dem Aufschiebbaren werden dort entschieden und nirgends sonst. Tierschutzvereine und Tierheime vor Ort unterhalten teilweise Hilfsfonds oder vergünstigte Sprechstunden für Menschen mit geringem Einkommen; das ist regional sehr unterschiedlich geregelt und eine Frage an den Verein in Ihrer Stadt.
Ganz hinten in dieser Reihenfolge steht die Abgabe des Tieres. Die Kapazitätszahlen oben zeigen, warum: Diese Option steht längst nicht mehr verlässlich offen.
Stand der Angaben
Die Angaben zur GOT beziehen sich auf den amtlichen Volltext bei gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026: Textnachweis ab 22. November 2022, geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. März 2023. Ein Hinweis für alle, die eine Rechnung schriftlich beanstanden: Die Notdienstregelung steht in § 4, nicht in § 3 — § 3 betrifft die Gebührenhöhe in besonderen Fällen. In Ratgebertexten wird das regelmäßig verwechselt. Zitieren Sie den richtigen Paragrafen.
Belege
Jede Zahl auf dieser Seite ist gegen die folgenden Primärquellen geprüft.
- 1Tierärztegebührenordnung (GOT 2022) – § 2 Gebührenhöhe, § 4 Gebühren für tierärztlichen Notdienst
Bundesministerium der Justiz / juris, gesetze-im-internet.de
- 2Umfrage verdeutlicht: Kostensteigerungen belasten Tierheime und Halter
Deutscher Tierschutzbund e. V., Pressemeldung vom 20.04.2026
- 3Tierheime sind überfüllt – nur 18 Prozent haben noch Kapazitäten
Deutscher Tierschutzbund e. V., Pressemeldung vom 28.08.2024